Warum habe ich mit meinem Produkt zwei verschiedene Energiekennzeichnungen erhalten?

Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben beschlossen, die Anforderungen an energiegekennzeichnete Produkte zu überarbeiten und die Energieklassen neu zu skalieren, so dass es in Zukunft nur noch eine Skala von A bis G für alle Produktgruppen geben wird. 

Die Überarbeitung wird schrittweise eingeführt, und ab dem 1. März 2021 gilt die neue Skala von A bis G für Kühl- und Gefriergeräte, Weinlagerschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner, Fernseher und Displays. Für andere Produktgruppen wird die A-G-Skala eingeführt, sobald die gesetzlichen Anforderungen der Verordnungen überarbeitet wurden. Damit soll für den Konsumenten wieder eine bessere Transparenz und Orientierung geschaffen werden.

Um die Händler in der Übergangsphase zwischen November 2020 und März 2021 zu unterstützen, ist es für die Lieferanten laut Gesetzgebung verpflichtend, in der Produktverpackung das alte Label (A+++ Skala) und das neue Label (A-G Skala) beizulegen. Mit den überarbeiteten Anforderungen des neuen Labels wurden auch einige Berechnungsmethoden verändert und praxisnäher ausgerichtet, weshalb sich die Kennwerte auf den beiden Labels leicht unterscheiden können. Nach dem 1. März 2021 haben die Händler 14 Arbeitstage Zeit, um das bestehende Energielabel auf allen umskalierten Produkten in Geschäften und Online-Shops sowie in Marketingmaterialien durch das neue Energielabel zu ersetzen.